Wer ein Gesetz gegen die Sharī’a festlegt, ist Kāfir

Imām Ibn Kathīr (gest. 774 هـ) sagt, dass derjenige, der ein Gesetz vor die Sharī’a stellt, ein Kāfir ist:

«Streben sie das Urteil der Jāhilīyya (vorislamische Zeit) an? Und wessen Urteil ist besser als Allāhs für ein Volk, das gewiss ist» [5:50]

„Der Erhabene (Allāh) tadelt, wer sich vom festen Urteil Allāhs entfernt, dem alles Gute enthaltenden, dem alles Übel verbietenden. Und wer sich richtet nach etwas außer ihm von den Meinungen, den Begierden und Konventionen, welche die Menschen festgelegt haben, ohne Beweis von der Sharī’a Allāhs.

Wie (auch) die Leute der vorislamischen Zeit nach ihm regierten, von den Irreführungen und Unwissenheiten, die sie mit ihren Meinungen und Begierden festlegten. Und wie die Tataren (Mongolen) von den königlichen Richtlinien regierten, die von ihrem Herrscher Dschingis Khan entnommen sind, der für sie den Jassa (ein Gesetzbuch) festgelegt hat. Und es ist ein Ausdruck von einem zusammengestellten Buch von Urteilen, sie wurden entnommen aus verschiedenen Gesetzen: vom Judentum, dem Christentum, der Religion des Islām und anderen.

Und darin sind viele Urteile, die er aus seinem bloßen Überlegen und seinen Gelüsten entnommen hat. So wurde es zwischen ihnen ein befolgtes Gesetz, welches sie vor dem Urteil mit dem Buche Allāhs und der Sunna des Gesandten Allāhs, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, voranstellten. Und wer jenes tut, so ist er ein Kāfir, seine Bekämpfung ist Pflicht, bis er zurückkehrt zum Urteil Allāhs und Seines Gesandten (der Sharī’a), sodass er nicht mit etwas anderem, weder wenig noch viel, regiert“

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