Imām Isḥāq bin Rāhawayh (رحمه الله) über den Takfīr wegen Taten des Kufrs, unabhängig davon, ob die Person auf der Zunge bestätigt, was Allāh herabgesandt hat:



Und von Isḥāq bin Rāhawayh, einer der überragenden Imame, er sagte: „Die Muslime haben Konsens (ijmāʿ), dass wer Allāh oder seinen Gesandten, Allāhs Frieden und Segen auf ihn, beleidigt oder etwas von (dem) was Allāh herabgesandt hat, abweist, oder einen Propheten der Propheten Allāhs, des Erhabenen, get-t-t¹ hat, dass er dadurch ein Kāfir ist, selbst wenn er bestätigt, was Allāh herabgesandt hat“
Imām Isḥāq bin Rāhawayh, möge Allah mit ihm barmherzig sein, gibt in dieser Aussage den Konsens aller Muslime wieder, dass derjenige, der nur eine Sache von dem, was Allāh herabgesandt hat, abweist, kein Muslim ist, auch wenn er behauptet, dass was Allāh herabgesandt hat zu bestätigen.
Ebenso ist es eine sehr eindeutige Aussage darüber, dass, unabhängig vom Herz oder der Absicht einer Person, eine Tat, die Kufr ist, ausreicht, dass die Person zum Kāfir wird.
Anmerkung (¹): Dieses Wort musste zensiert werden, auch wenn es lediglich ein historisches Zitat darstellt und auch gemäß dem Landesrecht keine juristische Relevanz hat. Grund dafür ist mitunter die Zensurpolitik der etablierten Suchmaschinen gegenüber islamischen Inhalten.