Imām Ibn al-Ḥājj al-Mālikī (رحمه الله) über die Feiertage der Muschrikūn:



(Imām) Mālik, möge Allāh mit ihm barmherzig sein, wurde gefragt nach dem Essen mit dem Christen an einer Schale, er sagte: „Sein Unterlassen ist mir lieber und befreundet nicht einen Christen“
Ibn Rushd, möge Allāh mit ihm barmherzig sein, sagte: „Die Ursache bezüglich der Verhasstheit der Befreundung des Christen ist klar. Weil Allāh, ʿazza wa jall, sagt: »Du findest keine Leute, die Īmān an Allāh und den letzten Tag haben, (die) Freundschaft schließen, mit wem von Allāh und Seinem Gesandten abweicht« [58:22] So ist es Pflicht für jeden Muslim, dass er hasst, wer bezüglich Allāh Kufr macht und, außer Ihm, einen anderen (falschen) Gott anerkennt und Seinen Gesandten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, der Lüge bezichtigt. Sein Essen an einer Schale erfordert die Vertrautheit zwischen beiden und die Liebe, so ist es verhasst von dieser Seite, auch wenn du (von) der Reinheit seiner Hand weißt.
Und vom Mukhtaṣar al-Wāḍiḥa wurde Ibn al-Qāsim nach der Benutzung des Schiffes, in denen die Christen zu ihren Festen fahren, gefragt, so verabscheute er es aus Furcht des Herabkommens des Zorns (von Allāh) auf sie wegen ihrem Kufr, für welchen sie sich versammelten.
Er sagte: Ibn al-Qāsim verabscheute es für einen Muslim, dass er dem Christen bei seinem Fest schenkt, als Ausgleich für ihn. Er sah es (als) als Teil von der Verherrlichung seines Festes und Unterstützung für ihn bei der Errichtung seines Kufrs an. Siehst du nicht, dass es nicht erlaubt ist für die Muslime, dass sie für die Christen etwas verkaufen von der Errichtung ihrer Feste, weder Fleisch noch Beikost, noch ein Kleidungsstück, noch wird ihnen ein Reittier (Fortbewegungsmittel) geliehen, noch werden sie unterstützt bei etwas von ihrem Dīn. Denn jenes ist von der Verherrlichung für ihren Shirk und der Hilfe bei ihrem Kufr. Und es obliegt den Herrschern, dass sie die Muslime von jenem abhalten. Und es ist die Aussage von Mālik und anderen. Ich kenne niemanden, der nicht übereinstimmt in jenem.
Das Nachahmen von ihnen wurde untersagt, wie vorausgegangen ist, für was erwähnt wurde im Ḥadīth: «Wer einem Volk nachahmt, so ist er von ihnen» Die Sinn von jenem ist die Entfremdung der Muslime von der Übereinstimmung mit den Kuffār in jedem, was speziell für sie ist.
Und er, Allahs Segen und Frieden auf ihm, verabscheute die Übereinstimmung mit den Ahl al-Kitāb in all ihren Zuständen, bis die Juden sagten: „Wahrlich, Muḥammad will nichts von unserer Angelegenheit lassen, außer, dass er uns darin widerspricht“
Beim vorliegenden Text sind folgende Dinge zu beachten: Die Frage an Imām Mālik (رحمه الله) bezüglich des Essens mit einem Christen an einer Schale, so bezieht sich das auf einen Dhimmi in Dār al-Islām, außerhalb von ihren Feiertagen. Das ist eine generelle Frage an Imām Mālik (رحمه الله) gewesen. Das heißt, dass der Imām es selbst in Dār al-Islām, wo die Christen als Dhimmis anders gestellt sind als Muslime, es nicht für erlaubt erklärt hat, dass man mit einem Christen zusammensaß und er verwies hier schon darauf, dass man sie nicht zu Freunden zu nehmen hat.
Daraufhin erläutert Ibn Rushd al-Mālikī (رحمه الله) diese Fatwā von Imām Mālik (رحمه الله) weiter und erwähnt Imām Ibn al-Qāsim al-Mālikī (رحمه الله), der große Schüler von Imām Mālik (رحمه الله). Imām Ibn al-Qāsim (رحمه الله) erklärt, dass derjenige, der einem Christen etwas bei seinem Fest schenkt, selbst wenn es als Ausgleich gedacht ist, für eine Beschenkung vom Christ an den Muslim zuvor, so gilt es als Verherrlichung seines Festes und als Unterstützung bei der Errichtung seines Kufrs. Und er zählt noch sehr viele weitere Dinge auf, die ebenfalls im Kontext ihrer Feste als Hilfe zu Kufr gelten, und er überliefert den Konsens darüber.
Danach wird der bekannte Ḥadīth „Wer einem Volk nachahmt, so ist er von ihnen“ erläutert und dass der Sinn dahinter ist, dass die Muslime sich von den Kuffār in allem, was spezifisch für die Kuffār (alle Nichtmuslime) ist, zu unterscheiden haben und dass der Prophet (صلى الله عليه وسلم) so rigoros darin war, sich von den Kuffār zu unterscheiden und ihnen zu widersprechen, dass die Juden die zitierte Aussage getroffen haben.