Imām al-Bukhārī (رحمه الله) sagt in seinem Ṣaḥīḥ über die Pflicht zur Folgsamkeit des rechtmäßigen islamischen Herrschers:



Imām al-Bukhārī (رحمه الله) überliefert:
Von Ibn ʿAbbās, vom Propheten, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, er sagte: „Wer von seinem Amīr etwas nicht mag, so soll er geduldig sein (Ṣabr haben), so wahrlich, wer eine Handspanne abweicht vom (islamischen) Herrscher, stirbt den Tod der Jāhilīya“
Gehorsamkeit ist gebunden an den Islām. Wer vom Islām Autorität bekommen hat, so ist die Gehorsamkeit im erlaubten Pflicht. Die Sachen, die Allāh verboten hat, so hat niemand das Recht, sich darüber hinwegzusetzen. Wer auch immer es tut, ist ein Tāghūt und die Lossagung von ihm und seinen Leuten ist Pflicht. Der Islāmrechtlich rechtmäßige Amīr (Befehlshaber) aber, wenn er eine Sache befiehlt, dann ist Folgsamkeit darin eine Pflicht für jeden Muslim. Auch, wenn es eine Sache ist, die man selbst anders sieht und wo man einer anderen Meinung folgt. Denn Allāh sagt im Quran:
„O die ihr glaubt, gehorcht Allāh und gehorcht dem Gesandten und den Befehlshabern unter euch!“
Quelle: Sure 4, Vers 59, sinngemäß
So ist es Pflicht, dem Quran, der Sunna und den Befehlshaber unter uns, also den Muslimen, zu gehorchen. Die Ahl as-Sunna wa al-Jamāʿa folgt der Sunna und der Gemeinschaft. Wer behauptet der Sunna zu folgen, der muss der Gemeinschaft folgen. Und wer der Sunna nicht folgt, ist verloren. So sagt Allāh im Quran:
„Sag: Wenn ihr Allāh liebt, dann folgt mir (dem Propheten ص). So liebt euch Allāh und vergibt euch eure Sünden. Allāh ist Allvergebend und barmherzig. Sag: Gehorcht Allāh und dem Gesandten. Doch wenn sie sich abkehren, so liebt Allāh die Ungläubigen nicht.“
Quelle: Sure 3, Vers 31-32, sinngemäß