Ibn Qudāma al-Ḥanbalī sagt, dass derjenige, der durch einen spezifischen Kufr Kāfir geworden ist, nicht durch die Shahāda als Muslim beurteilt wird, außer er hat sich zuvor spezifisch von seinem Kufr losgesagt

Imām Ibn Qudāma al-Ḥanbalī (رحمه الله, gest. 620هـ) sagt, dass derjenige, der durch einen spezifischen Kufr Kāfir geworden ist, nicht durch die Shahāda als Muslim beurteilt wird, außer er hat sich zuvor spezifisch von seinem Kufr losgesagt.

Imām Ibn Qudāma al-Ḥanbalī sagte:

„Und die Worte von al-Khiraqī (Abū al-Qāsim al-Khiraqī al-Ḥanbalī) sind bezogen auf wer Kāfir wurde, durch Ablehnung der Einheit (Allāhs), oder Ablehnung der Botschaft Muḥammads, Allāhs Segen und Frieden auf ihn, oder Ablehnung von beidem. So wer Kāfir wurde, durch anderes außer dieses, so kommt sein Islām nicht zustande, außer durch Bestätigung von was er (zuvor) verleugnete. Und wer die Botschaft Muḥammads, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, bestätigt und er verleugnet, dass er entsandt ist zu (allen) Weltbewohnern, sein Islām ist nicht bewiesen, bis er bezeugt, dass Muḥammad der Gesandte Allāhs zur gesamten Schöpfung ist, oder er sagt sich zusammen mit den beiden Bezeugnissen (der Shahāda) von jedem Dīn, der dem Islām widerspricht, los. Und wenn er behauptet, dass Muḥammad ein gesandter Beauftragter ist, später, nicht dieser, (so) obliegt ihm die Bestätigung, dass dieser Gesandte der Gesandte Allāhs ist. Weil, wenn er sich beschränkt auf die zwei Bezeugnisse (die Shahāda), (so) ist es möglich, dass er beabsichtigte, was er glaubte (an Kufr). Und wenn er abtrünnig wurde, durch Leugnung einer Pflicht, er wird kein Muslim, bis er bestätigt, was er verleugnete, und er wiederholt (danach) die beiden Bezeugnisse (die Shahāda). Weil er Allāh und Seinen Gesandten der Lüge bezichtigte, mit was er glaubte. Und ebenso, wenn er einen Propheten oder einen Vers vom Buche Allāhs, des Erhabenen, verleugnete. Oder ein Buch von Seinen (Allāhs) Büchern, oder einen Engel von seinen Engeln, bei denen bestätigt ist, dass sie Engel Allāhs sind. Oder er hat verbotenes für zulässig gehalten, so ist es unvermeidlich bezüglich seines Islāms, die Bestätigung von was er verleugnete“

Diese Aussage von Imām Ibn Qudāma widerlegt diejenigen, die es als Erneuerung erklären, eine Person über die Shahāda hinweg zu prüfen und ihre spezifischen Kufriyat, die sie zuvor hegte, zu widerlegen. Die Aussage des Imām ist sehr klar und deutlich. Wer einen spezifischen Kufr über die Shahāda hinaus hatte, so genügt es nicht, sich auf die Shahāda bei ihm zu beschränken. Die Grundlage (Aṣl), die Imām Ibn Qudāma anführt, ist, dass man keine Gewissheit in seiner Äußerung hat, dass er sich von seinem vorherigen Kufr lossagt. Ob er in seinem Herzen aufrichtig in seiner Lossagung ist oder nicht, ist hierbei nicht gemeint, denn wir urteilen nach dem Offenkundigen und überlassen Allāh die Herzen. Er muss sich aber von den spezifischen Kufriyat lossagen, nicht nur durch die Shahāda, so dass seine Aussage die Gewissheit etabliert, dass er sich nach dem Offenkundigen von allem Kufr lossagt und den Islām bezeugt. In diesem Kontext ist auch das richtige Verständnis über Takfīr bil ʿUmūm wichtig.

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