Die Unschuld von Najāshī und die Beweise aus dem Qur’an darüber

Die Beweise aus Qur’an, Sunnah und von den klassischen Gelehrten für die Unschuld von Najāshī/Najaschi/Aṣḥamah/Ashamah (رحمه الله)

Einer der Scheinargumente der Murjiʾa ist das folgende: Sie behaupten, dass Najāshī angeblich nicht mit dem gerichtet habe, was Allāh herabgesandt hat. Und weil bewiesen ist, dass der Prophet (صلى الله عليه وسلم) ihn als Muslim bestätigt hat, behaupten sie, dies sei ein Beweis, dass derjenige, der das Wort der Menschen gesetzlich über das Wort von Allāh stellt und diesen Shirk begeht, angeblich ein Muslim sei. Man muss bei diesem Scheinargument stets im Hinterkopf behalten, dass die Murjiʾa den Tāghūt, wenn er sich zum Islām bekennt, als Fāsiq, also sündig, betitelt, jedoch nicht als Kāfir. Das ist ihr Kufr in dieser Angelegenheit. Diese Behauptung über Najāshī (رحمه الله) ist eine Lüge und widerspricht dem Qur’an.

Schauen wir die Überlieferung an, die die Murjiʾa versuchen vergeblich für sich zu missbrauchen:

Von Jābir (رضي الله عنه): »Der Prophet, Allāhs Segen und Frieden auf ihm, sagte als Najāshī starb: Heute ist ein rechtschaffener Mann gestorben, so steht auf und betet (das Totengebet in Abwesenheit des Toten) über euren Bruder Aṣḥamah«
[Ṣaḥīḥ al-Bukhārī, Buch 63, Hadith 102]

Diese Überlieferung ist ein Beweis, dass Najāshī (رحمه الله) als rechtschaffener Muslim gestorben ist und dass er weder im Zustand des Fisq, noch im Zustand des Kufr gestorben ist. Wer auch immer ihm vorwirft er sei auf Fisq oder Kufr gestorben, widerspricht dem Hadith, denn hier wird er als Ṣāliḥ, also rechtschaffen, und als Muslim bezeichnet.

Und der Prophet (صلى الله عليه وسلم) spricht weder unüberlegt, noch aus eigener Begierde. Er spricht mit der Offenbarung. Allāh sagt im Qur’an, sinngemäß:

„Noch spricht er (der Prophet) aus Begierde. Vielmehr ist es eine Offenbarung, die (ihm) eingegeben wird.“
[Sure 53, Vers 3-4]

Wenn der Prophet (صلى الله عليه وسلم) also über Najāshī (رحمه الله) das bestätigt, dann ist Allāh damit zufrieden. Najāshī (رحمه الله) starb, während ihn nicht alle Rechtsurteile, die herabgesandt wurden, erreichten. Und er kann, wie jeder Mensch, nur mit dem handeln, was ihn erreicht. Man kann Najāshī (رحمه الله) nicht vorwerfen, er habe nicht nach etwas gehandelt, wovon er keine Kenntnis erlangen konnte. Allāh sagt im Quran, sinngemäß:

„Allāh erlegt keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag“
[Sure 2, Vers 286]

Imām at-Tabarī (رحمه الله) erklärt die Begebenheit als das Totengebet in Abwesenheit des Toten für Najāshī (رحمه الله) vom Propheten (صلى الله عليه وسلم) verrichtet wurde. So gab es einige Leute, und nach einigen Mufassirūn waren Heuchler darunter, die ihre Stimme erhoben haben über diese Angelegenheit, die darüber geredet haben und über Najāshī (رحمه الله) schlecht geredet haben. So überliefert Imām at-Tabarī (رحمه الله):

Qatāda sagte: Sie sagten (diese Leute): „Er (Najāshī) betete nicht zur (Richtung) Qiblah“ So offenbarte Allāh, sinngemäß:

»Allāh gehört der Osten und der Westen; wohin ihr euch auch immer wendet, dort ist das Wajh Allāhs« [Sure 2, Vers 115]

Najāshī (رحمه الله) hat also nicht die aktuelle Gebetsrichtung erreicht und er wurde gemäß dieser Aussage dafür entschuldigt. Wenn er nicht das Wissen erreichen kann und einen Auftrag hat zu bleiben, wo er ist, was soll er dann bitte machen?

Allāh sagt in Sure 3 Vers 199, sinngemäß:

„Und unter den Leuten der Schrift gibt es wahrlich manche, die an Allāh Īmān machen und (an) das, was zu euch (als Offenbarung) herabgesandt worden ist, und was zu ihnen (selbst) herabgesandt worden ist. Dabei sind sie unterwürfig vor Allāh und verkaufen nicht die Zeichen Allāhs für einen geringen Preis.“
[Sure 3, Vers 199]

Sämtliche Mufassirūn erwähnen unter diesem Vers, dass damit Najāshī (رحمه الله) gemeint ist und dass dieser Vers über die Begebenbeit, die ich vorhin erwähnt hatte, als die Leute über ihn nach seinem Tod schlecht geredet hatten, offenbart wurde.

Imām al-Qurṭubī (رحمه الله) erwähnt, dass die Meinung, dass damit Najāshī (رحمه الله) gemeint ist, die Meinung von: Jābir bin ʿAbdullāh, Anas ibn Mālik, Ibn ʿAbbās, Qatāda und Ḥasan al-Baṣrī war. Und ähnliches oder gleiches wird von Imām at-Tabarī, Ibn Kathīr, al-Baydāwī, as-Suyūṭī, al-Māwardī, al-Baghawī, Ibn ‚Atiyya, Ibn Juzayy, ʿIzz bin ʿAbd as-Salām und weiteren überliefert.

Allāh bestätigt also hier, dass Najāshī (رحمه الله) den Īmān an Ihn gemacht hat, und an sowohl den Qur’an, und damit auch die Aḥkām darin, als auch die unverfälschten Offenbarungen zuvor. Allāh nennt Najāshī (رحمه الله) unterwürfig, was er weder über einen Fasiq, noch über einen Kafir gesagt hätte. Und er sagt, dass Najāshī (رحمه الله) seine Zeichen nicht für einen geringen Preis verkauft hat, wie die Juden! Die Juden haben das was in den Thora auf Muḥammad (صلى الله عليه وسلم) hingewiesen hat, geleugnet aus ihrem Nafs und Najāshī (رحمه الله) ist frei davon. Und die Juden haben, die Aḥkām von Allāh, die gegen ihr Nafs waren umgetauscht mit anderen Aḥkām, und Najāshī (رحمه الله) ist genauso frei davon! Allāh hätte niemals über Najāshī (رحمه الله) gesagt, dass er Seine Zeichen nicht verkauft hat, wenn Najāshī aus seinem Nafs die Urteile Allāhs mit seinen eigenen ersetzt hätte!

Imām at-Tabarī (رحمه الله) sagt über Sure 3 Vers 199:

»Unterwürfig gegenüber Allāh«
Das bedeutet: unterwürfig gegenüber Allāh im Gehorsam.
[Imām at-Tabarī, Tafsīr, Sure 3 Vers 199]

Ein Fāsiq und ein Kāfir sind beide nicht Allāh unterwürfig im Gehorsam. Der Kafir lehnt Allāhs Urteile ab und etabliert sie nicht. Der Fāsiq handelt nicht, hat also keinen normalen, oder gar einen unterwürfigen, Gehorsam. Imām at-Tabarī (رحمه الله) sagt an einer anderen Stelle über diesen Vers:

„Allāh, Segensreich und Erhaben, hat das Urteil, welches Er für Najāshī bestimmt hat, als ein Urteil für all Seine Diener mit den Eigenschaften von Najāshī in ihrer Befolgung (der Scharia) gemacht“
[Imām at-Tabarī, Tafsīr, Sure 3 Vers 199]

Najāshī (رحمه الله) wurde also für seine Unterwürfigkeit und Befolgung des Islāms stets hervorgehoben. Sämtliche Scheinargumente, die Najāshī (رحمه الله) damit beschuldigen, er habe das Urteil Allāhs nicht umgesetzt, oder mit etwas nicht gerichtet, was Allāh herabgesandt hat, sind damit widerlegt. Die Murjiʾa behaupten, es wäre Fisq und das widerspricht den Textquellen, die sie selbst versuchen für ihr Scheinargument heranzuziehen. Najāshī (رحمه الله) ist frei von dem, was sie über ihn behaupten, möge Allāh mit ihm barmherzig sein!

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