Die Khawārij und Sure 5 Vers 44
Allāh sagt:
«Und wer nicht richtet mit was Allāh herabgesandt hat, so sind jene die Kāfirūn» [5:44]
Wir glauben an diesen Vers und sagen, wie der Vers sagt: Wer nicht richtet mit dem, was Allāh herabgesandt hat, so ist er ein Kāfir.
Einige der Mushrikūn, die mit den Schlussfolgerungen dieses Verses ein Problem haben, versuchen aber die Bedeutung dieses Verses zu entstellen und zu verändern. Sie legen zusätzliche Bedingungen fest, die keiner der klassischen Gelehrten erwähnt hat.
Wer sich weigert, sich der Sharī’a zu unterwerfen, sei es auch nur in einer einzigen Angelegenheit, ist ein Kāfir. Wer sich der Sharī’a unterwirft, aber in einigen Angelegenheiten nicht in Übereinstimmung mit der Sharī’a handelt, der ist ein Fāsiq, kein Kāfir. Ohne jeden Zweifel haben wir es heute mit der ersten Kategorie zu tun. Denn die Herrscher auf dem Boden, der den Muslimen zusteht, stellen ausgedachte Gesetze und Regeln über die Sharī’a Allāhs. Und jeder, der das tut, aus welchem vorgeschobenen Grund auch immer, ist ein Tāghūt und Kāfir, den man in seinem Handeln als Muslim nicht unterstützen kann.
Imām ar-Rāzī (gest. 606 هـ) sagte über den Glauben der Khawārij zu Sure 5 Vers 44:
„Die dritte Angelegenheit: Die Khawārij sagten: ‚Jeder, der gegenüber Allāh ungehorsam war, so ist er ein Kāfir‘. Und die Allgemeinheit der Imāme sagte: ‚Die Angelegenheit ist nicht so (wie sie behaupten)‘. Was die Khawārij anbelangt, so haben sie diesen Vers (Sure 5 Vers 44) als Argument angeführt und sie sagten: ‚Es ist ein Text bezüglich, dass jeder, der mit etwas anderem richtet als was Allāh herabgesandt hat, ein Kāfir ist. Und jeder, der gesündigt hat, der hat mit etwas anderem gerichtet, als was Allāh herabgesandt hat. So bedingt es, dass er ein Kāfir ist‘ Die Kalām- und Tafsīr-Gelehrten erwähnten Antworten über diesen Einwand.
(Daraufhin erwähnte ar-Rāzī verschiedene Antworten auf die Behauptung der Khawārij, dass jede Sünde angeblich Kufr sei. Darunter auch die folgende Antwort)
Und das Zweite: ʿAṭāʾ (gest. 115 هـ) sagte: ‚Es ist ein Kufr unter Kufr (Kufr dūna Kufr)‘ Und Ṭāwūs (gest. 106 هـ) sagte: ‚Es ist kein Kufr, der einen aus der Religion befördert, wie (bei jemandem) der Allāh und den Jüngsten Tag gegenüber Kufr macht‘“
Die Mushrikūn missbrauchen die Tafāsīr der Gelehrten über Sure 5 Vers 44, um den Anschein zu erwecken, dass die Gelehrten die Tawāghīt in ihrem Kufr entschuldigt hätten. Wie wir hierbei gesehen haben, haben die Khawārij Sure 5 Vers 44 als Argument für ihre falsche Lehre herangezogen, dass das Begehen einer Sünde jemanden zum Kāfir machen würde. Das ist falsch. Die Mushrikūn verschweigen, dass die Khawārij auf diese Art und Weise mit diesem Vers argumentiert haben, weil sie bestrebt sind, die Muslime als Khawārij zu erklären, und weil sie den Kufr verteidigen wollen. Sie möchten die Muslime als Khawārij erklären, damit sie verfolgt und eingesperrt – oder schlimmer – werden. Deswegen versuchen sie stets, die Irrlehre der Khawārij mit der Ablehnung des Tāghūt gleichzusetzen.
Und von ihren bekanntesten Listen und Tricks, mit denen sie versuchen, ihrem Shirk eine islāmische Legitimität zu verschaffen, ist, dass sie die Aussagen der Salaf über Kufr dūna Kufr im Kontext der Tawāghīt zitieren, obwohl diese niemals dafür spezifiziert oder festgelegt wurden – ganz im Gegenteil. Wären die Aussagen von ʿAṭāʾ und Ṭāwūs auf das bezogen, was die Mushrikūn behaupten, und zwar auf diejenigen, die ein erfundenes Gesetz über das Wort Allāhs stellen, dann hätte die Erwähnung ihrer Aussage in diesem Kontext keinen Sinn gehabt. Denn direkt zuvor erwähnte ar-Rāzī eine Reihe von Gründen, warum ein Muslim in Kufr dūna Kufr fallen kann, wie Gier und Bestechung. Keiner der klassischen Gelehrten hat diese Aussagen auf unsere Situation bezogen. Sondern es sind diese Mushrikūn, die den Kontext versuchen zu ändern und auf alles auszuweiten, um auch diejenigen Kuffār mit einzuschließen, die sich weigern, sich der Sharī’a zu unterwerfen.



