Die Aussage von ʿUmar bin al-Khaṭṭāb über die absolute Notwendigkeit von Gemeinschaft, Amīr und Gehorsamkeit

Die Aussage von ʿUmar bin al-Khaṭṭāb (رضي الله عنه) über die absolute Notwendigkeit von Gemeinschaft, Amīr und Gehorsamkeit, wird überliefert im Sunan ad-Dārimī:

ʿUmar (bin al-Khaṭṭāb) sagte: „(…) Es ist kein Islam, ohne Gemeinschaft. Und keine Gemeinschaft ohne Stellung eines Amīr. Und keine Stellung eines Amīrs ohne Gehorsamkeit (…)“

Diese Überlieferung zeigt auf, wie fundamental die Gemeinschaft mit der Position eines Amīr im Islām angesehen wird. Denn viele der Rechtsurteile des Islāms sind ohne Gemeinschaft und ohne Amīr nicht durchführbar. Angefangen bei den 5 Säulen, so ist das Gemeinschaftsgebet ohne Gemeinschaft nicht durchführbar, genauso wie das Jumuʿa-Gebet, wobei der Imām an Jumuʿa selbst im Normalfall festgelegt wird. Die Zakāt, eine entscheidende Pflicht, deren bloße Unterlassung, wie bei einer der Meinungen beim Gebet, nach berühmten Meinungen zu Kufr führt. Die Zakāt wird nicht über dubiose Spendenseiten der Murjiah erfüllt, man gibt einem Kāfir nicht die Zakāt, sondern sie wird, wie es im Fiqh bekannt ist, dem eingesetzten Sammler für die Zakāt übergeben – auch eine Angelegenheit, die fundamental mit der Gemeinschaft der Muslime und der Etablierung eines Amīr zusammenhängt. Die Ḥajj, für sie wird ebenfalls ein Imām eingesetzt durch den Amīr, um die Muslime dabei anzuleiten. Und auch das Fasten im Ramaḍān, so wird der Beginn des Monats durch Sichtung des Hilāl, wie überliefert wurde, etabliert. Und die Sichtung des Kāfir ist, wie im Fiqh bekannt, nicht akzeptiert, sondern es bedingt die Sichtung des Muslims, wobei die Sichtung auch durch den Amīr angeleitet wird.

So ist es also möglich ohne die Gemeinschaft selbst Muslim zu werden, aber angefangen bei den 5 Säulen, den zentralsten und bekanntesten Pflichten im Islām, ist bereits in vielen Rechtsurteilen ohne Gemeinschaft mit Amīr kein weiteres handeln möglich, mal abgesehen davon, dass es sowieso eine Pflicht im Islām ist.

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