Das Verhalten des Muslims in Europa
Ibn Taymīyya (gest. 728 هـ) sagte, dass ein Muslim in nichtislamischen Ländern nicht mit der äußerlichen Abgrenzung zu den Kuffār in allem beauftragt ist:
„Wenn der Muslim in Dār al-Ḥarb oder einem Dār des Kufrs, ohne Krieg, ist, wurde er nicht beauftragt mit der Abgrenzung zu ihnen (den Kuffār) in der äußerlichen Art und Weise, wegen dessen, was vom Schaden darin für ihn ist. Vielmehr kann es für den Mann empfehlenswert, oder verpflichtend sein, dass er sich manchmal beteiligt an ihrer äußerlichen Art und Weise, wenn in jenem ein Nutzen (maṣlaḥa) vom Dīn (für den Dīn) ist“
Diese Aussage ist keine Legitimation, die festgelegten Pflichten der Sharī’a, wie die Bedeckung der Frau, den Bart des Mannes, oder anderes, aufzuheben. Wer eine festgelegte Pflicht nicht als Pflicht ansieht, ist ein Kāfir. Es ist auch keine Legitimation, an den Feiertagen der Mushrikūn mit ihren Taten übereinzustimmen, zu ihren Plätzen hinauszugehen, oder andere ähnliche Taten zu begehen, wie diese Taten des großen Kufrs.
Vielmehr steckt hierin die tiefere Weisheit, nicht das Volk der Mushrikūn gegen sich aufzuhetzen und Hass gegen den Islām zu verhindern. Man erstrebt keine Zufriedenheit beim Kufr, sondern man versucht, Schaden vom Islām abzuwenden und Nutzen für den Islām auszuschöpfen. Und in diesem Sinne ist diese Aussage zu interpretieren.
Neben Ibn Taymīyya sprachen auch andere Gelehrten über diese Angelegenheit, deshalb wurde er hierin zitiert.


