Tauhīd

Aussagen und Taten des Kufrs


Imām Muḥammad ash-Shaybānī (gest. 189 هـ) und Imām as-Sarakhsī (gest. 512 هـ) erklären, dass eine klare Kufr-Aussage, ohne Zuschreibung zu einem Kāfir, eine Person direkt zum Kāfir macht, unabhängig seiner Absicht:

„Wenn eine Frau zum Richter sagt: Ich hörte meinen Mann sagen: ‚Al-Masīḥ (Jesus) ist der Sohn Allāhs‘, und der Ehemann sagt: ‚Ich sagte jenes nur als Erzählung über (diejenigen, welche) dies sagen.‘ So wenn er zugibt, dass er nur dieses Wort gesprochen hat (also ohne Zuschreibung), so wurde seine Frau von ihm geschieden (wegen Kufr).

as-Sarakhsī: ‚Weil das, was in Gedanken ist (was man beabsichtigt), nicht das Urteil über das Gesprochene (den Kufr) außer Kraft setzen kann.‘“


Imām ʿAbdulqāhir al-Baghdādī ash-Shāfiʿi (gest. 429 هـ) sagte bei der Behandlung einer Gruppe der Qadarīya, dass jede Aussage, die zu Kufr in ihrer Schlussfolgerung führt, selbst Kufr ist. Er erwähnte diese Aussage in seinem Kapitel über den Aṣl, worüber sich die Ahl as-Sunna geeinigt hat (Konsens):

„Und die Aussage dieser führt zur Behauptung der Ewigkeit der Welt. Und die Aussage, welche zum Kufr führt, ist in sich selbst Kufr.“


Ibn Ḥazm (gest. 456 هـ) überlieferte den Konsens, dass die Absicht bei klaren Kufr-Aussagen nicht berücksichtig wird:

„So wenn ein Mensch sagte, dass Muḥammad, der Segen und Frieden auf ihm, ein Kāfir sei und (dass) jeder, der ihm folgt, ein Kāfir sei und er schweigt (danach). Und er meint Kāfirūn an den Tāghūt, wie der Erhabene, sagte: «So wer Kufr an den Tāghūt betreibt und an Allāh glaubt, der hat sich schon am stärksten Haltegriff festgehalten, bei dem es kein Brechen gibt» [2:256]

Und nicht einer von den Leuten des Islāms ist unterschiedlicher Meinung, (dar)über, dass der Sagende von diesem mit dem Kufr verurteilt ist und ebenso, wenn er sagt, dass Iblīs, Firʿawn und Abū Jahl Gläubige wären. Nicht einer von den Leuten des Islāms ist unterschiedlicher Meinung, (dar)über, dass der Sagende von diesem mit dem Kufr verurteilt ist, und (dies, auch wenn) er meint Gläubige an den Dīn des Kufr.“


Imām Qādī Abū Bakr ibn al-ʿArabī al-Mālikī (gest. 543 هـ) über eine Aussage die Kufr enthält, aber vermeintlich als Spaß gemeint sei:

„Es besteht kein Zweifel, dass, was sie sagten von jenem, Ernst oder spaßend, es ist, (egal) was es auch immer war, Kufr. Denn der Spaß (in Begleitung) mit Kufr ist Kufr. Es gibt keine Uneinigkeit darin zwischen der Ummah (Konsens). Denn wahrlich, die Verwirklichung ist der Bruder der Wahrheit und des Wissens. Und der Spaß ist der Bruder der Unwahrheit und der Unwissenheit. Unsere Gelehrten sagten: Sie betrachteten Seine (Allāhs) Aussage: »‚Machst du dich über uns lustig (?)‘, er sagte: Ich suche Zuflucht bei Allāh, dass ich von den Unwissenden bin« [2:67] So wenn der Spaß in anderen Urteilen ist, wie dem Verkauf, der Eheschließung und der Scheidung, so waren die Menschen unterschiedlicher Meinung in jenem, über (einige) Aussagen“


Imām al-Qarāfī al-Mālikī (gest. 684 هـ) überlieferte den Konsens, dass Aussagen mit eindeutiger Bedeutung keiner Absicht bedürfen:

„Die Regel ist, dass die Absicht nur benötigt ist, wenn der Ausdruck zwiegespalten (mehrdeutig) war, zwischen dem Anzeigen (der Bedeutung) und seinem Mangel daran (wenn die Aussage unklar war).

Was das betrifft, was seine Bedeutung anzeigt, oder seine Rechtsfolge (durch Bedeutung) bestimmt oder offenkundig (ist), so braucht es nicht die Absicht. Und deshalb haben die Rechtsgelehrten sich geeinigt (ijmāʿ), dass die klaren Ausdrücke keiner Absicht bedürfen“


Imām Badr ar-Rashīd (gest. 768 هـ) sagte über die Regeln im Takfīr bei Kufr-Aussagen:

„Und wer mit seiner Zunge freiwillig Kufr beging und sein Herz war beruhigt durch den Īmān, so ist er ein Kāfir. Und es nützt ihm nicht, was in seinem Herzen ist, und er ist bei Allāh kein Gläubiger“

Das heißt: Wer eine Kufr-Aussage auf seiner Zunge sagte, aber er hatte in seinem Herzen den richtigen Glauben und wusste, dass es falsch war, was er gesagt hat, und er glaubte nicht daran – so ist er durch seine Tat ein Kāfir. Sowohl betrachten die Muslime ihn als Kāfir in der Dunyā und auch bei Allāh ist er ein Kāfir. Der Zusatz ‚freiwillig‘ bezieht sich auf den Zwangszustand (ikrāh) der mit Bedingungen im Islām festgelegt ist. Wer denkt er wäre gezwungen, aber die Bedingungen von ikrāh nicht erfüllt, ist nicht gezwungen und Kāfir.


Imām Badr ar-Rashīd (gest. 768 هـ) über den Kufr mit den Mushrikūn an ihren Tagen übereinzustimmen:

„Wenn ein Mann Allāh 50 Jahre lang anbetete, dann kam der Tag von Nawrūz, und so schenkte er einigen Mushrikūn etwas, er wollte jenen Tag ehren, so wurde er Kāfir an Allāh den Gewaltigen und er hat Taten von 50 Jahren zunichtegemacht. Und wer herausgeht zum Sammelplatz (der Mushrikūn) an Nawrūz, wird Kāfir. Denn darin ist die Verkündung des Kufrs, und es ist, als hat er ihnen dabei geholfen. Und nach der Analogie der Angelegenheit des Sammelplatzes ist das Hinausgehen zum Nawrūz der Majūs (zu beurteilen). Und das Übereinstimmen mit ihnen in dem, was sie tun an jenem Tag, all jenes bedingt den Kufr (man wird Kāfir). Und wer von ihnen Muslim wurde, und (dann) ging er heraus zu ihnen an jenem Tag, und er übereinstimmt mit ihnen, wird Kāfir“


Imām az-Zarkashī ash-Shāfiʿi (gest. 794 هـ) erklärt, dass bei Kufr-Aussagen die Absicht keine Rolle spielt:

»Sag: Habt ihr euch denn über Allah und Seine Zeichen und Seinen Gesandten lustig gemacht? Entschuldigt euch nicht! Ihr seid ungläubig geworden« [9:65-66]

„So wer ein Kufr-Wort scherzend sagt und er beabsichtigt nicht den Kufr, ist Kāfir“


Imām Ibn Nujaym (gest. 970 هـ) sagte über die Zufriedenheit mit Kufr:

„Und wer den Kufr beabsichtigte für eine Stunde oder einen Tag, so ist er ein Kāfir in (seinem) ganzen Leben. Und (er wird Kāfir) durch sein wollen des Kufrs, (dass) wenn er ein Kāfir (gewesen) wäre, und dann zum Islām konvertiert wäre, ihm etwas gegeben worden wäre“

Imām Ibn Nujaym erwähnte eine große Gefahr, der sich viele Leute nicht bewusst sind – das Wollen von Kufr. Wer beabsichtigte, dass er zu einer Stunde oder einem Tag in der Zukunft Kufr begehen wird, auch wenn er es letztendlich nicht tat, ist ein Kāfir geworden, als er die Absicht zum Kufr fasste – möge Allāh uns bewahren. Und genauso, wenn jemand, beispielsweise über die Vergangenheit den Kufr für sich wünschte oder wollte, auch wenn es nur ein Moment ist, dann ist er ein Kāfir. Denn das ist Zufriedenheit mit Kufr, und Zufriedenheit mit Kufr ist Kufr, auch wenn es nur für einen Moment war. Möge Allāh uns bewahren.


Imām Ibn Nujaym (gest. 970 هـ) sagte über den Kufr, indem man nicht die Urteile des Islāms bestätigt:

„Und (er wird Kāfir) durch das außer Acht lassen der Reue des Ungehorsamen, und die Herabsetzung der Sünden, und die Nicht-Betrachtung der Strafe für die Sünde, und die Nicht-Betrachtung der Sünden als hässlich, und die Nicht-Betrachtung der Gehorsamkeit als schön, und die Nicht-Betrachtung der Belohnung für die Gehorsamkeit, und die Nicht-Betrachtung der Verpflichtung zu den Gehorsamkeiten“

Imām Ibn Nujaym zählte hier mehrere Dinge auf, durch die man zum Kāfir wird. Das außer Acht lassen der Reue des Ungehorsamen meint, dass man trotz der gültigen Reue eines vorherigen Sünders es gegen die Sharī’a nicht anerkennt. Genauso die anderen aufgelisteten Punkte.


Imām Ibn Nujaym (gest. 970 هـ) sagte, dass wer Kufr schön oder die Bräuche der Kuffār als positiv darstellt, ein Kāfir ist:

„Wer die Rede der Ahl al-Ahwāʾ positiv darstellt und er sagt: ‚Den Sinn betreffend‘ oder ‚Rede, die eine richtige Bedeutung hat‘, wenn jenes Kufr vom Sagenden war (wenn die Aussage Kufr war), wird der Schönredner zum Kāfir. Und ebenso, wer die Bräuche (rusūm) der Kuffār als positiv darstellt“


Imām Ibn ʿĀbidīn (gest. 1252 هـ) erwähnte zu der Stelle bei Ibn Nujaym (gest. 970 هـ) eine Überlieferung von Imām Abū Ḥanīfa (gest. 150 هـ), dass das Einverständnis zu Kufr, Kufr ist:

„Wir fanden eine Überlieferung von Abū Ḥanīfa vor, dass das Einverständnis zu Kufr eines anderen Kufr ist, ohne (jegliche) Detaillierung“


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